Länder-Sonderregelungen werden ab 1.1.2012 mit der EU-Verordnung 998/2003 harmonisiert
Die Übergangsmaßnahme, die für:
- das vereinigte Königreich
- Malta
- Irland
- Schweden
bezüglich der Tollwut-Antikörpertiterbestimmung (0,5 IU/ml) galt, wird Ende 2011 ihre Gültigkeit verlieren.
Durch diese wichtige Änderung ist ab 1.1.2012 die Tollwut-Antikörpertiterbestimmung für Hunde, Katzen und Frettchen zur Einreise in diese Länder aus Deutschland nicht mehr erforderlich.
Außerdem wird die Zeckenbehandlung nur noch empfohlen und nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Für die Echinococcus-Behandlung (Bandwurm) werden die neuen Regelungen noch festgelegt.