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Thema: Tasso Newsletter

  1. #1
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    Idee TASSO-Newsletter

    Schmuggel von 135 exotischen Vögeln verhindert Mit 95 exotischen Vögeln im Gepäck wurde ein 55 Jahre alter Deutscher bei dem Versuch ertappt, die Tiere am Samstag den 15. April 2006 aus Mexiko herauszuschmuggeln. Der Mann wurde noch am Flughafen von Mexiko Stadt verhaftet. Die Behörden teilten mit, dass in dem Gepäck des Reisenden mehr als 95 lebende Vögel versteckt waren. In dem Abfertigungsterminal wurde später noch ein Koffer mit weiteren 40 Vögeln gefunden, die teilweise in einem schlechten Gesundheitszustand waren. Ob zwischen beiden Funden ein Zusammenhang besteht, ist zur Zeit noch unklar. Eine Ausfuhrgenehmigung für die Tiere lag nicht vor. Die Staatsanwaltschaft hat bereits die Ermittlung gegen den Mann aufgenommen. TASSO e.V. Frankfurter Str. 20 Ï 65795 Hattersheim Ï Germany Telefon: +49 (0) 6190 937300 Ï Telefax: +49 (0) 6190 937400 eMail: www.tiernotruf.org

  2. #2
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    Jugendliche Tierquäler erhalten Haftstrafen
    Das Amtsgericht Lüdinghausen hat sieben angeklagte Jugendliche aus Senden wegen Tierquälerei zu teilweise mehrjährigen Jugendhaftstrafen verurteilt. Zwischen Sommer 2003 und Sommer 2004 hatten die Angeklagten Schafe, Gänse und Enten von einem Bauernhof in Senden gestohlen und die Tiere auf grausame Weise hingerichtet. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, einige der Tiere mit Benzin übergossen und angezündet zu haben. Andere Tiere seien hinter PKWs zu Tode geschleift worden. Einige der Angeklagten hatten die Taten gestanden. Das Strafmaß für die damals 16 bis 18-Jährigen fiel unterschiedlich aus: Während manche der Angeklagten lediglich zu Wochenendarresten verurteilt wurden, verhängte das Gericht auch bis zu zweijährige Freiheitsstrafen ohne Bewährung. TASSO e.V. Frankfurter Str. 20 Ï 65795 Hattersheim Ï Germany Telefon: +49 (0) 6190 937300 Ï Telefax: +49 (0) 6190 937400 eMail: <a href="mailto:tasso@tiernotruf.org" title="mailto:tasso@tiernotruf.org" target="_blank">newsletter@tiernotruf.org[/url] Ï HomePage: <a href="http://www.tiernotruf.org/" title="http://www.tiernotruf.org/" target="_blank">www.tiernotruf.org[/url]

  3. #3
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    Idee Tasso Newsletter

    TASSO-Newsletter
    Internationale Hilfe für verlorene Tiere Das Internet macht’s möglich: Fundtiere aus den USA, Israel, Großbritannien, Rumänien, der Tschechei, Frankreich, Dänemark, Österreich, Schweiz und Spanien. Alle diese Tiere konnten durch die vorsorgliche Registrierung bei TASSO e.V. in den letzten Monaten mit deren glücklichen Besitzern wieder vereint werden. Das Geheimnis des Erfolgs ist von einem Geheimtipp unter Tierschützern, längst zu einer festen Institution im weltweiten Tierschutz avanciert: Die Meta-Suchmaschine <a target="_blank" href="http://www.petmaxx.com/" title="http://www.petmaxx.com/">www.PETMAXX.com[/url] macht weltweit die gleichzeitige Abfrage in bereits über 22 Haustierregister direkt und online möglich. TASSO e.V. ist bereits seit über 2 Jahren dabei und stellt als Europas größtes Haustierzentralregister mit zirka 3 Millionen Haustieren den größten Datenpool für PETMAXX zur Verfügung. Mit einem Mausklick hat der Finder eines Tieres Zugriff auf über 12 Millionen Tierdaten. Daher ist für monatlich über 50.000 Vierbeiner, wenn es um eine wirkliche internationale Registrierung geht, TASSO e.V. schon seit längerem die erste Wahl. Und das aus gutem Grund: Durch den Anschluss an PETMAXX sind die bei TASSO e.V. registrierten Tiere nicht nur europaweit, sondern weltweit abfragbar. Zusätzlicher Vorteil für Tier und Tierhalter: TASSO e.V. muss noch nicht einmal in dem Land, in dem das Tier verloren wurde, bekannt sein. Durch den hohen Bekanntheitsgrad von PETMAXX auf internationaler Ebene, hat der gesuchte und gefundene Vierbeiner die größten Chancen über PETMAXX abgefragt zu werden. Die Weiterleitung der Fundmeldung an TASSO e.V. ist dann nur noch eine Frage von Sekunden. Neuester Zugang des stetig wachsenden Haustierregisterverbunds PETMAXX, ist nach den USA, Singapur und der Schweiz nun als jüngstes Mitglied die Türkei. Das System das im Hintergrund von PETMAXX arbeitet, ist ebenso einfach, wie genial: PETMAXX führt keine eigene Datenbank, sondern greift direkt auf die Online-Abfragen der angeschlossen Haustierregister zu. Dadurch ist gewährleistet, dass die abgefragten Daten immer topaktuell sind. „Für TASSO wäre es undenkbar an einer anderen internationalen Suchmaschine, als PETMAXX angeschlossen zu sein, da das Prinzip der Meta-Suchmaschine im Gegensatz zu herkömmlichen Suchmaschinen immer wirklich aktuelle Ergebnisse liefert!“, erklärt Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale. Bereits vor PETMAXX gab es Versuche eine Europäische Datenbank für Transponder-Abfragen aufzubauen. Diese heute noch existierende Datenbank basiert auf der periodischen Übermittlung der Daten ihrer angeschlossenen nationalen Register. Selbst bei einer wöchentlichen Übermittlung der Transponder-Daten, würde die Aktualität der Datenbank im Falle einer angeschlossenen Datenbank der Größe von TASSO e.V. der Realität immer um zirka 12.500 Datensätze hinterherhinken. „Sollte eines dieser 12.500 Tiere nun über dieses veralterte System abgefragt werden, so hätten Tier und Tierhalter ein ernsthaftes Problem. Daher sind wir der Meinung, dass Meta-Suchmaschinen wie PETMAXX die Zukunft gehört.“, erläutert hierzu Philip McCreight. Weiterführende Links zum Thema: <a target="_blank" href="http://www.petmaxx.com/" title="http://www.petmaxx.com/">www.petmaxx.com[/url] <a target="_blank" href="http://www.tiernotruf.org/" title="http://www.tiernotruf.org/">www.tiernotruf.org[/url]

  4. #4
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    TASSO-Newsletter
    Vergifteter Hund: 6000 EUR Strafe für Täter Das Amtsgericht Dillingen hat einen Strafbefehl über 6000 Euro gegen einen 68-jährigen Tierquäler verhängt. Im Dezember 2005 hatte der Mann, laut Staatsanwaltschaft, dem kleinen Hund seiner Nachbarin einen mit dem Stoff Phenprocoumon (unter anderem Bestandteil in Tabletten zur Blutgerinnung) vergifteten Köder gefüttert. Der Spitz fraß den Köder und verendete zwei Tage später qualvoll an inneren Blutungen. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung beantragt. Von einer strafbaren Tiertötung sei auszugehen, wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet wird. Mit der Geldstrafe war der Angeklagte noch glimpflich davon gekommen. Das Tierschutzgesetz sieht Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft für besonders schlimme Fälle von Tierquälerei vor.

  5. #5
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    Standard Satellitennavigationssystem GPS

    TASSO – noch findiger mit Buddy CS8,
    dem ersten Ortungssystem für Hunde
    Streunende und jagende Hunde, Ausreißer und Liebeskranke: sie alle haben eines gemeinsam: sie weiten ihr Revier eigenmächtig oft länger aus, als es Herrchen oder Frauchen lieb ist. Lange Suchaktionen sind vorprogrammiert! Erste Hilfe verspricht jetzt Buddy CS8! Dieses neue Gerät nutzt das weltweit bekannte Satellitennavigationssystem GPS speziell zur Auffindung entlaufener Hunde. Der Hund trägt an seinem Halsband einen kleinen, nur 140g leichten Minisender. Durch die permanent ausgesendeten Signale kann TASSO in der Notrufzentrale im Fall des Verlustes die Position des Hundes sofort ermitteln und den Halter per Handy schnell zum Tier führen. Buddy CS8, ein Produkt der Firma Corscience aus Erlangen, ist die konsequente Weiterentwicklung von High-Tech Produkten mit medizinisch-technischem Hintergrund. „Wir freuen uns, Corscience bei der Produkteinführung von Buddy CS8 mit unserem Rückvermittlungs-Service unterstützen zu können. Dieses moderne Produkt ist eine sinnvolle Ergänzung zur bereits bestehenden Registrierung“, so Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale. Modernste Technik im Einsatz für die Vierbeiner! Ab August 2006 erhältlich. Detaillierte Informationen zu Buddy CS8 unter <a href="http://www.corscience.de/tierortung" title="http://www.corscience.de/tierortung" target="_blank">www.corscience.de/tierortung[/url] oder unter 01805-006882 (Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr) TASSO e.V. Frankfurter Str. 20 Ï 65795 Hattersheim Ï Germany Telefon: +49 (0) 6190 937300 Ï Telefax: +49 (0) 6190 937400 eMail: <a href="mailto:tasso@tiernotruf.org" title="mailto:tasso@tiernotruf.org" target="_blank">newsletter@tiernotruf.org[/url] Ï HomePage: <a href="http://www.tiernotruf.org/" title="http://www.tiernotruf.org/" target="_blank">www.tiernotruf.org[/url]

  6. #6
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    Standard RE: TASSO-Newsletter

    TASSO bringt Boxerhündin Bara auf Hundemesse zurück
    Auf der Hunde-Europasieger-Zuchtschau 2006 in Dortmund konnte TASSO, dessen Team erstmals mit einem Stand vertreten war, einmal mehr unter Beweis stellen, wie wichtig es für Hund und Halter ist, bei Europas erstem und größtem Haustierzentralregister registriert zu sein. Was war passiert? Die Boxerhündin Bara hatte sich aus ihrer Hundebox befreit und lief auf der Suche nach Ihrem Herrchen orientierungslos durch die Messehallen. Ein Ausstellungs-besucher bemerkte Bara`s Unruhe, besorgte sich eine Leine und ging mit der Hündin zum Tierarzt vor Ort. Dieser stellte mit seinem Chip-Lesegerät sofort fest, dass Bara gechipt war. Die ermittelte Transpondernummer wurde am TASSO-Stand direkt in den Computer eingegeben. Bara´s Halter war festgestellt. Allerdings konnte der Besitzer nicht per Handy erreicht werden, da er, wie sich später herausstellte, ein neues Handy mit einer neuen Nummer besaß, und diese aktuellen Daten noch nicht an TASSO weiter-gegeben hatte. Kein Problem für TASSO! Man bediente sich der Lautsprecheranlage der Messegesellschaft und konnte Baras Herrchen schließlich per Ausruf ausfindig machen. Dieser lief gerade mit seinem 14 Monate alten Boxer Yukon im Ring zur Prämierung in seiner Klasse, als ihn der Ausruf erreichte. Er übergab Leine und Hund an einen in der Nähe stehenden Bekannten mit der Bitte, den Lauf für ihn zu beenden und machte sich eiligst auf den Weg zum TASSO-Stand. Völlig überraschend für ihn wurde er dort von seiner 18 Monate alte Boxerhündin Bara empfangen. Ein Glück für Bara, dass sie bei TASSO registriert ist. Die Registrierung bei TASSO kann man als Hundehalter schriftlich (Anträge beim Tierarzt oder direkt bei TASSO) oder auch online vornehmen. Sie wird von über 95% aller Tierärzte empfohlen und ist absolut kostenfrei!

  7. #7
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    Standard RE: TASSO-Newsletter

    US-Firma für geklonte Haustiere stellt Betrieb ein

    Die Firma Genetic Savings & Clone aus Kalifornien, die mit dem ersten kommerziellen Klon-Haustier, der Katze „Little Nicky“ im Dezember 2004 für Furore in der Fachwelt und Protesten bei Tierschützern sorgte, stellt ihren Betrieb ein. Offizieller Grund sei, dass die Firma "bis jetzt keine Technologie entwickeln konnte, die das Klonen von Haustieren wirtschaftlich rentabel machen würde", zitierte die Zeitung "San Francisco Chronicle" aus einer brieflichen Mitteilung der Firma an deren Kunden.

    Eine texanische Katzenliebhaberin zahlte vor zwei Jahren 50.000 Dollar für den Klon ihrer mit 17 Jahren verstorbenen Katze „Nicky“. Wegen mangelnder Nachfrage wurde der Preis später auf 32.000 Dollar gesenkt.


    Der Fall „Little Nicky“ hatte für Protesten durch Tierschützer gesorgt. Kritisiert wurde besonders, dass in USA jährlich tausende streunende Katzen getötet würden, weil sich kein Zuhause für sie finden ließe, aber auf der anderen Seite Unsummen in das Klonen einer einzigen Katze gesteckt würden. Außerdem funktioniert das Klonen einer Katze noch nicht beim ersten Versuch. Für jede Klon-Katze muss eine Vielzahl von Kätzchen ihr Leben lassen. Tierschützer begrüßen daher, dass die Firma den Betrieb einstellt.

  8. #8
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    TASSO-Newsletter



    Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
    genehmigt das Schächten von Tieren



    Mit einer am Dienstag gefällten Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungs-gerichtes in Leipzig zum Schächten hat sich ein muslimischer Metzger aus dem Lahn-Dill-Kreis nach jahrelangem Rechtsstreit gegen die Behörden in Hessen durchgesetzt.



    Dem türkischen Metzger wurden die von ihm geforderten Ausnahmeregelungen zum betäubungslosen Schlachten seit 1995 immer wieder gerichtlich untersagt. Im Januar 2002 hob das Bundesverfassungsgericht die Urteile des zuständigen Kreises dann auf, weil der muslimische Metzger in seinen Grundrechten verletzt werde.



    Das Tierschutzgesetz untersagt das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung. Trotzdem können laut demselben Gesetz dennoch Ausnahmen aus religiösen Gründen zugelassen werden. Der Koran verbietet den Verzehr von Blut, weil dies der Sitz der Seele sei. So muss nach dem islamischen Gesetz das Tier ausbluten und darf nicht vorher getötet werden. Eine Betäubung vor dem Schlachten würde dem Tier Verletzungen zufügen, die es also „unrein“ machen würden.



    Beim Schächten werden die Halsschlagader, sowie die Luft- und Speiseröhre mit einem scharfen Messer mit einem einzigen Schnitt durchtrennt. Wird eine Schächtung fachgerecht ausgeführt dauert es 10 bis 30 Sekunden, bis das Tier ausblutet; bei unsachgemäßen Vorgehen, leidet das Tier bis zu einer halben Stunde.



    Dieses ist das erste Urteil eines obersten Gerichtshofes gegen die Interessen des Tierschutzes, nachdem Deutschland den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und zum Staatsziel erklärt hat.





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  9. #9
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    Standard RE: TASSO-Newsletter

    TASSO-Newsletter



    Groteske Tierliebe: Labrador Rusty wog mehr als 70 Kilo



    In England, wo der Tierschutz noch viel weiter geht als in Deutschland, müssen sich jetzt zwei Brüder wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, ihren Hund so überfüttert zu haben, dass sich der Labrador zum Schluss keine 5 Schritte mehr bewegen konnte.



    Nach Angaben von Fachleuten litt der neun Jahre alte Hund als Folge des Übergewichts unter Arthritis, Gelenkschmerzen und Atemschwierigkeiten. Die Brüder wiesen jede Schuld von sich. Rusty sei schon als Welpe dick gewesen.



    Seit Jahren wurden die beiden Männer von Tierärzten immer wieder dringend aufgefordert, ihren Hund auf Diät zu setzen. Ohne Erfolg. Ein Mitarbeiter der Tierschutzorganisation RSPCA brachte den Hund im März schließlich zum Tierarzt. Rusty lebt nun bei einem Pfleger der RSPCA und hat mittlerweile 22 Kilo abgenommen.



    Ein Urteil dieses Falls, der ein Novum in der britischen Rechtsgeschichte ist, steht noch aus.



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  10. #10
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    TASSO-Newsletter



    650.000 EUR für eine Mauer gegen Hundegebell



    Das Tierheim des Tierschutzvereins Troisdorf im Rhein-Sieg-Kreis wird möglicherweise mit Ausgaben im 6-stelligen Bereich konfrontiert werden, die rein gar nichts mit dem Tierschutz zu tun haben.



    Ein Anwohner in unmittelbarer Nähe des Tierheims hatte sich mehrfach über Hundegebell beschwert. Eine Einigung auf friedlichem Weg vor einem Jahr durch einen Ombudsmann schlug fehl. Das Tierheim versuchte mit Bauwägen, Containern und einem Bretterzaun Abhilfe zu schaffen. "Wir haben alle Maßnahmen getroffen, um eine friedliche Lösung zu finden.", sagte die Vorstandssprecherin des Vereins Christiane Thul-Steinheuer.



    Der vom Hundegebell genervte Nachbar wandte sich an den Petitionsausschuss des Landtages, der das staatliche Umweltamt einschaltete. Eine Messung des Lärmpegels ergab eine Überschreitung von 6 Dezibel. Ein vom Tierheim beauftragter Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass nur eine Mauer zwischen 8 und neun Meter Höhe und 82 Metern Länge Abhilfe schaffen könnte. "Selbst die Berliner Mauer war nur 6 Meter hoch.", so Thul-Steinheuer enttäuscht.



    In Sachen Schallschutz lässt der Verein rechtliche Schritte prüfen.



    Eine Reihe von Benefiz-Veranstaltungen wie ein Rockkonzert und eine Ü-30-Party sollen zwischenzeitlich allerdings schon mal die Kassen füllen.



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    Standard RE: TASSO-Newsletter

    TASSO-Newsletter



    Babesiose - Fast jeder 10. erkrankte Hund stirbt trotz Behandlung

    Wichtigster Schritt zur Vermeidung: Prävention



    Die Hundemalaria - auch Babesiose genannt - galt bis vor wenigen Jahren als reine Reisekrankheit. Das hat sich entscheidend geändert. Allein 2006 meldeten 1.300 befragte Tierärzte 834 Hunde, die an der gefährlichen Hundemalaria erkrankt waren, obwohl sie nie im Ausland waren. Etwa jeder 10. erkrankte Hund starb trotz Behandlung. Aufgrund des milden Winters ist dieses Jahr mit einem weiteren Anstieg der Hundemalaria zu rechnen.



    Prof. Eberhard Schein, Direktor des Institutes für Parasitologie und Tropenveterinärmedizin der Freien Universität Berlin erklärt die rasante Ausbreitung mit der Besonderheit der Auwaldzecke: Diese Zeckenart überträgt die Erreger - die Babesien - direkt auf ihre Brut, sodass alle 3.000 bis 5.000 Eier einer infizierten Zecke automatisch auch Überträger der Krankheit sind. Blutarmut, hohes Fieber und Gelbsucht können die Folgen für den betroffenen Hund sein.



    Da es in Deutschland nach wie vor noch keine Impfprophylaxe gibt, hilft nur eines: Vorbeugen! Die sogenannten Spot-on-Produkte, die auf die Haut des Hundes geträufelt werden, verhindern ein Anheften der Parasiten. Wirkstoffe mit insektizider Wirkung wie Permethrin, töten die Zecken auch gleich ab.



    Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, mit der präventiven Behandlung zu beginnen. Bezüglich der Behandlungsart und –Dauer sollten sich die betreffenden Hundehalter aber auf jeden Fall vorher von ihrem Tierarzt beraten lassen.



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    Standard Bereits 14 Hunde und Katzen in USA an Dosenfutter gestorben

    TASSO-Newsletter

    Bereits 14 Hunde und Katzen in USA an Dosenfutter gestorben


    In den USA haben die zuständigen Behörden im Bundesstaat Maryland am Donnerstag landesweit 60 Millionen Dosen Tierfutter aus dem Handel gezogen. Dies war nötig geworden, nachdem 14 Hunde und Katzen gestorben waren. Die FDA (Food and Drug Administration) geht nach ersten Ermittlungen davon aus, dass das im Futter enthaltene Gluten - ein in Weizen vorkommendes Bindemittel - als Giftstoff in Frage kommt. Die US-Herstellerfirma bringt Produkte unter 100 verschiedenen Markennamen auf den Markt. Wer also derzeit in Amerika sicher gehen will, füttert lieber Trockenfutter, in dem kein Gluten enthalten ist.


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  13. #13
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    Standard Südkoreanische Wissenschaftler klonen den ersten Wolf

    TASSO-Newsletter



    Südkoreanische Wissenschaftler klonen den ersten Wolf


    Dem Forscherteam rund um den Tiermediziner Lee Byeong Chun und Shin Nam Sik von der Seouler Nationaluniversität sei es eigenen Angaben zufolge erstmals gelungen, 2 Wölfe zu klonen. Die beiden Jungtiere "Snuwolf" und "Snuwolffy" seien vor eineinhalb Jahren gesund zur Welt gekommen.

    Die Forscher begründen ihr Experiment mit dem Schutz von vom Aussterben bedrohten Tierarten. Die Erhaltung des Wolfes durch künstliche Befruchtung sei nach Angaben der Wissenschaftler schwierig. Lee war Mitglied um den damals als Fälscher enttarnten Klonexperten Hwang Woo Suk, der später aus dem Hochschuldienst entlassen wurde und seine Lizenz zur Forschung mit embryonalen Stammzellen verlor. Eine unabhängige Bestätigung des Klon-Erfolges steht aus.

    "Wann immer der Mensch versucht, sich über die Natur zu stellen, ist Vorsicht geboten.", mahnt Philip McCreight vom Tierschutzverein TASSO e.V. "Die mittelbaren und unmittelbaren möglichen Folgen des Klonens sind beim derzeitigen Stand der Forschung für niemanden einzuschätzen. Und mit Tierschutz hat dieser Versuch, der auch noch darin gipfelte, dass 12 Hündinnen als Leihmutter fungieren mussten, nun am wenigsten zu tun.", so McCreight weiter.


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    TASSO-Newsletter



    Katzen und Hunde in der Wohnung -

    auch ohne Genehmigung des Vermieters möglich



    Einem der wohl häufigsten Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern- das Halten von Hunden und Katzen in der Wohnung – scheint das Amtsgericht Bremen offensichtlich eine neue Wendung gegeben zu haben. Das Gericht entschied, dass das Halten von Tieren unter Umständen auch ohne die Genehmigung des Vermieters erlaubt sei. Das gelte insbesondere dann, wenn der Mietvertrag keine Tierhaltungsklausel enthält oder diese unwirksam ist. Ohne eine wirksame Regelung gelte der Grundsatz: Das Halten von Hunden und Katzen zählt grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und bedarf keiner Genehmigung des Vermieters. Allerdings müssen die Tiere so gehalten werden, dass sie Nachbarn nicht unzumutbar stören.



    Auch eine Eigentümergemeinschaft kann das Halten von Tieren nicht grundsätzlich verbieten. Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied, dass ein solches generelles Verbot gegen das Wohnungseigentumsgesetz verstoßen würde, nach dem jeder Eigentümer mit seiner Wohnung nach Belieben verfahren könne. Das Halten von Haustieren gehöre zum normalen Gebrauch. Allerdings betonte das Gericht, dass die Beurteilung vom Einzelfall abhänge.



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    Standard Vorsicht vor Trickbetrügern:

    Vorsicht vor Trickbetrügern:

    Verzweiflung von Tierhaltern schamlos ausgenutzt

    Mit einer neuen Masche versuchen zur Zeit bundesweit verstärkt findige Trickbetrüger verzweifelten Tierhaltern verlorener Hunde höhere Geldbeträge aus der Tasche zu ziehen. Dies wurde in den letzten Tagen der TASSO-Notruf-Zentrale vermehrt gemeldet.

    Die Vorgehensweise ist in allen gemeldeten Fällen nahezu identisch: Die Betrüger besorgen sich vermutlich aus dem Internet von Suchmeldungen vermisster Hunde die dort hinterlegten Privatnummer der Tierhalter. Danach nehmen die Täter mit den verzweifelten Tierhaltern Kontakt auf und behauptet, dass ihr Hund in der Ukraine gefunden worden sei. Die Grenzstation habe das Tier identifiziert und auf Umwegen seien sie nun an die Info gekommen und wollen jetzt helfen. Der Anrufer gebe sich häufig als Rechtsanwalt einer deutschen Kanzlei aus, der zur Zeit in Antalya in der Türkei sei. Um Vertrauen zu erwecken hinterlässt der Täter in der Regel eine türkische Rückrufnummer und eine eMail-Adresse, unter der er dann auch tatsächlich erreichbar ist. Um das Tier nun nach Deutschland zurück zu bringen, solle der Betroffene per Reise-Bank (Direkt-Bank) einen Betrag zwischen 600 und 800 EUR an eine ukrainische Kontaktadresse überweisen. „Da der Geldtransfer über eine Direktbank erfolgt, kann man davon ausgehen, dass die Betroffenen weder das Tier noch das Geld wiedersehen werden, da durch dieses Verfahren eine direkte Barabhebung am Zielort möglich ist und kein Konto geführt werden muss.“, warnt Philip McCreight Leiter der TASSO-Notruf-Zentrale eindringlich.
    Wie von Betroffenen berichtet wurde, gehen die Betrüger psychologisch sehr intelligent vor. Zuerst wird dem Tierhalter das ganze aufwendige amtliche Prozedere für die Rückholung des Tieres aus der Ukraine geschildert, sodass die Tierhalter in der Regel dankbar sind, dass angeblich jemand anderes die Rückholung nach Deutschland in die Wege leiten kann. Außerdem werden die Beträge nicht so hoch angesetzt, dass es den Betroffenen verdächtig erscheinen könnte. Nach Zeugenaussagen scheint wohl auch keinen allzu großen Druck ausgeübt zu werden, was die Betroffenen sicherlich misstrauisch gemacht hätte.

    Von Opfern die im letzten Moment die TASSO-Notruf-Zentrale kontaktierten, wurde berichtet, dass deren emotionale Betroffenheit oft zu eingeschränkter Urteilsfähigkeit geführt habe und man daher bereit war den Geschichten der Betrüger zu vertrauen.
    „Immer wieder weisen wir aus leidlicher Erfahrung darauf hin, Suchmeldungen allgemein zu halten, keine Belohnungen auszusetzen und auf keine Fall Privatnummern mit anzugeben, um Missbrauch zu vermeiden.“, erklärt Philip McCreight von der TASSO-Notruf-Zentrale. „Alternativ kann man auf den kostenlosen Suchplakat-Service und Internet-Suchmeldungs-Service von TASSO zurückgreifen. Hier werden Anzeigen anonymisiert veröffentlicht und TASSO fängt unseriöse Anrufer von vornherein ab.“, so McCreight weiter.

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    Standard Gerichte sehen das Halten von Haustieren uneinheitlich

    Gerichte sehen das Halten von Haustieren uneinheitlich

    Hunde und Katzen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit in Deutschland. 5,3 Millionen Hunde, 7,8 Millionen Katzen rund 6,3 Millionen Kleintiere und 4,6 Millionen Ziervögel sprechen eine eindeutige Sprache. So gibt es inzwischen in jedem zweiten Haushalt in Deutschland ein oder mehrere Tiere. Mit dieser Tatsache müssen auch die deutschen Gerichte leben. Denn nicht jeder Nachbar freut sich über die tierischen Mitbewohner. Die diesbezüglichen Gerichtsurteile lassen eine klare Linie vermissen. Vielmehr kommt es beim Thema Tierhaltung auf den Einzelfall an. So urteilte das Landgericht Hamburg unlängst, dass das Recht eines Mieters auf das Halten eines Hundes nicht generell verweigert werden darf. Im konkreten Fall konnte ein älteres Ehepaar dem Gericht offensichtlich plausibel darlegen, dass der Hund eine Bereicherung in ihrem Leben darstelle. Das Gericht genehmigte die Haltung unter der Maßgabe, das die Erlaubnis auch wieder entzogen werden könne, wenn es zu erheblichen Störungen durch den Hund kommen sollte (Az.: 334 S 26/01).

    Generell ist das Halten von Haustieren nur mit der Zustimmung durch den Vermietern zulässig. Das Recht unterscheidet dabei drei verschiedene Klauseln: eine Erlaubnis-, eine Verbots- und eine Zustimmungsklausel. Keine Probleme haben Tierfreunde, die eine Erlaubnisklausel oder gar keine Regelung in ihrem Mietvertrag haben. Sie dürfen auch ohne vorherige Genehmigung ein Tier halten. Eine einmal erteilte Erlaubnis dürfe auch nicht wieder entzogen werden. Allerdings muss der Mieter bei Belästigungen durch das Haustier mit Auflagen seitens des Vermieters rechnen.

    Bei der Zustimmungsklausel behält der Vermieter sich das Recht vor, jeweils individuell über die Zustimmung zur Haltung zu entscheiden.

    Mit der Verbotsklausel kann der Vermieter das Halten von Haustieren ausschließen. Diese Klausel ist allerdings unwirksam und nützt im Zweifelsfall nur den Mietern. “Eine klare Regelung vor Einzug kann beide Parteien vor unnötigen Streitereien bewahren.” empfiehlt Philip McCreight, Leiter von Europas größtem Haustierzentralregister TASSO.

  17. #17
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    Standard Unterschätzte Gefahr für Hunde: Schneckenkorn

    Unterschätzte Gefahr für Hunde: Schneckenkorn
    Die Situation ist bekannt: Schnecken lieben es, Blumen und Gemüsepflanzen anzuknabbern. Sehr zur Verärgerung aller Hobbygärtner. Nur allzu oft wird den Plagegeistern mit Schneckenkorn zu Leibe gerückt. Weniger bekannt ist, dass diese chemische Keule für Hunde sehr schnell tödlich enden kann. Das im Schneckenkorn enthaltene Metaldehyd ist ein Nervengift, das der Hund über den Kontakt mit dem Schneckenkorn aufnimmt, auch wenn er sich nur die Pfoten leckt. Laut Aussage von Veterinärmedizinern reiche schon eine geringe Menge aus, um einen Hund in ernsthafte Gefahr zu bringen. Das Fatale daran: Hunde mögen den süßen Geschmack von Schneckenkorn; ganz im Gegensatz zu Katzen. Ärgerlich ist in diesem Zusammenhang auch die Kennzeichnung entsprechender Produkte durch die Hersteller. Liegt der Wert des eingesetzten Giftstoffes Metaldehyd unter 6% werde das Schneckenkorn oft als giftfrei deklariert.

    Erste Symptome für eine Vergiftung können sein: Erhöhter Speichelfluss, Erbrechen mit Blut, Reizung der Augen- und Mundschleimhaut, Durchfall, Krämpfe, Koordinationsstörungen und Fieber. In Verdachtsfällen muss der Hund sofort zum Tierarzt. Nur innerhalb von 30 bis maximal 60 Minuten kann die Giftaufnahme im Körper mit Hilfe von Brechmitteln, Magenspülungen und Abführmitteln verhindert werden. Ist der nächste Tierarzt zu weit entfernt und der Hund noch bei Bewusstsein helfen 10 bis 15 in Wasser aufgelöste Kohletabletten als Erste-Hilfe-Maßnahme. Kohle absorbiert kurzfristig einen Teil des Giftes.

    “Leider droht die Gefahr auch auf Feldern, weil manche Landwirte das Schneckenkorn in großem Umfang gedankenlos einsetzen.”, berichtet Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. “Weitere Gefahren für den Hund, an die man im ersten Augenblick einfach nicht denkt, sind Tabak-Stummel, Schokolade und Tennisbälle”, so McCreight
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    Standard Mit dem Hund nach Dänemark

    Mit dem Hund nach Dänemark



    Dänemark gilt als eines der beliebtesten Urlaubsländer Europas. Nicht ohne Grund: lange, oft einsame Strände bieten Entspannung pur, weitläufige Wälder, idyllische Heidegebiete und Wiesen laden zum stundenlangen Spazierengehen ein. Ideale Voraussetzungen für den Urlaub mit Hund.



    Diese Idylle kann sich ganz schnell in einen Albtraum verwandeln. Dann nämlich, wenn der Vierbeiner entlaufen sollte und nicht binnen 3 Tagen wieder bei seinem Besitzer ist. Denn genau nach diesen drei Tagen kann der Hund von den Behörden – meist der Polizei - ohne weiteres eingeschläfert werden. So sieht es das dänische Hundegesetz vor. “Drei Tage sind keine Zeit! Im Durchschnitt dauert es fünf Tage, bis wir einen Hund zurückvermitteln.”, erklärt Andrea Thümmel von der Tierschutzorganisation TASSO.



    “In Dänemark kennt man ein Tierheimsystem wie in Deutschland nicht. Dazu kommt, dass der entlaufene Hund sich in einer für ihn ganz unbekannten Gegend befindet. Faktoren, die die Suche zusätzlich erschweren.” warnt Thümmel vor der oft unterschätzen Gefahr.



    TASSO empfiehlt allen Dänemark-Urlaubern mit Hund, ihr Tier vor Reiseantritt registrieren zu lassen und den Hund nicht ohne Plakette am Halsband laufen zu lassen. Denn die dänischen Behörden sind sehr wohl bemüht, ein Fundtier zurückzuvermitteln. Dafür werden in der lokalen Presse Anzeigen geschalten und gegebenenfalls die ausländischen Polizeibehörden informiert. Wenn ersichtlich ist, dass es sich um ein Tier aus dem Ausland handelt.



    Aber ohne Kennzeichnung durch Chip, ohne Registrierungsplakette oder wenigstens einer Telefonnummer des Besitzers können auch die dänischen Behörden nichts unternehmen. “Die kostenlose Registrierung sollte für jeden Tierliebhaber eine Selbstverständlichkeit sein.”, ermutigt Andrea Thümmel.

  19. #19
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    Standard Hunde und Katzen als Urlaubs-Mitbringsel

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    Hunde und Katzen als Urlaubs-Mitbringsel

    Viele Menschen sind beim Anblick streunender Katzen und verwahrloster Hunde in südlichen Urlaubsländern entsetzt und wollen helfen. Schnell ist der Entschluss gefasst, ein Tier mit nach Hause nehmen. Manche Urlauber stellen sich auch bereitwillig als Flugpate zur Verfügung. TASSO begrüßt das tierschützerische Engagement, warnt aber dringend davor, die entsprechenden Vorschriften zu beachten. “Das böse Erwachen kommt spätestens bei der Einreise nach Deutschland, wenn der Hund oder die Katze vom Zoll weggenommen wird und in Quarantäne muss.”, so Philip McCreight. “Und dann ist die Situation für die Tiere oftmals noch schlimmer als vorher.”, so McCreight weiter.

    Das müssen Sie beachten: Die mitgebrachten Tiere müssen bei der Einfuhr nach Deutschland gechippt oder gut leserlich tätowiert sein und über einen mindestens einmonatigen Tollwutimpfschutz verfügen. Es muss eine spezielle amtliche (EU) Mustergesundheitsbescheinigung für sie vorgelegt werden. Aus zahlreichen Urlaubsländern muss zusätzlich eine Bescheinigung über einen Bluttest, der drei Monate vor der Einfuhr erfolgte, vorgelegt werden. (Quelle rp)

    Sorgfältige Recherche der manchmal unterschiedlichen Bestimmungen erspart Mensch und Tier großen Ärger.

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    Standard Vorsicht vor illegalem Welpenhandel

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    TASSO warnt: Vorsicht vor illegalem Welpenhandel

    In Butzbach und der Umgebung des Wetteraukreises beobachtet der dort ansässige Tierschutzverein im Augenblick vermehrt Vorkommnisse des illegalen Handels mit Welpen aus Mittel- und Osteuropa. Vor einer Fastfood-Filiale seien z. B. Chihuahua-Welpen aus Polen angeboten worden. Die Tiere werden unter widrigsten Umständen mit falschen Papieren nach Deutschland befördert, haben weder Impfung noch Ausweis und seien in aller Regel viel zu früh von der Mutter getrennt worden. Dadurch haben sie kaum die Chance, sich zu sozialen Familienhunden zu entwickeln. Die Folge: Viele dieser Hunde landen später im Tierheim. “Wer beabsichtigt einen Hund aus dem Internet oder von der Strasse zu kaufen, sollte doppelt vorsichtig sein und genau recherchieren, wo das Tier herkommt.”, warnt Andrea Thümmel, Sprecherin der Tierschutzorganisation TASSO e.V. „Den illegalen Handel kann man aber nur dauerhaft unterbinden, wenn die Nachfrage sinkt.“

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